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Premium-Mitgliedschaft - Vereinsordnung

Die Premium-Mitgliedschaft - Vereinsordnung
 
Um den freien Gesundheitsberuf auf einem hohen Niveau zu etablieren, hat der DBFG bestimmte Voraussetzungen für eine professionelle Tätigkeit auf Premium-Niveau definiert. 

Damit unterstützen wir alle Mitglieder, die eine abgeschlossene Methodenausbildung UND eine entsprechende Berufsausbildung bzw. berufskundliche Basisausbildung abgeschlossen haben.

Dies können z.B. der Biopraktiker (nach Ina Gutsch), der Vital-Therapeut (nach Stefan Bratzel) oder der Gesundheitspraktiker (DGAM) sein.

Zusätzlich müssen dann die Qualitäts- und Ethikrichtlinien anerkannt werden.

Premium-Mitglieder dürfen das Siegel für die DBFG Premium-Mitgliedschaft nutzen und erhalten in der Anwenderübersicht zusätzlich einen Link zur Website. Die Anerkennung als Premium-Mitglied ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.


Die Eckpunkte der Premium-Mitgliedschaft sind in der Satzung festgelegt, die Vereinsordnung zur Premium-Mitgliedschaft beschreibt die Details.

Die Vereinsordnung zur Premium-Mitgliedschaft

Die Vereinsordnung zur Premium-Mitgliedschaft umfasst:
 

 

Antrag zur Premium-Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Premium-Mitgliedschaft ist die (Standard-) Mitgliedschaft im DBFG e.V..

=> Mitgliedsantrag (Standard) - Schritt Nr. 1 -

=> Antrag auf Premium-Mitgliedschaft für Einzel-Mitglieder - Schritt 2 (a) -

=> Antrag auf Premium-Mitgliedschaft für Seminarleiter/Schulen - Schritt 2 (b) -




Mitglieder über Uns
Ich bin Mitglied im DBFG...

...weil ich hier berufsrechtlich immer auf dem Laufenden bleibe.

Ninette Julio Barrera, Biopraktikerin

...weil ich hier professionelle Unterstuetzung fuer meine Gesundheitspraxis erhalte.

Viola Thumm-Baack, Haut- und Haarpraktikerin

Info [&] Kontakt

DBFG Büro

Tel.: 07221-9438459
Mail: info@dbfg.org
DBFG e.V.
Dr.-Josef-Fischer-Str. 12
76547 Sinzheim (bei Baden-Baden)