FAQ - Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
- Muss ich eine abgeschlossene Ausbildung haben, um bei Euch Mitglied zu werden?
Nein. Für die Mitgliedschaft ist es nicht von Bedeutung, ob Du (bereits) eine Methode oder einen Gesundheitsberuf erlernt hast. Bereits die Absicht, eine Ausbildung zu machen berechtigt Dich zur Mitgliedschaft. Darüber hinaus nehmen wir auch Fördermitglieder auf, die auch aus anderen Branchen kommen können. - Die Methoden, die ich praktiziere, stehen nicht in Eurer Liste. Nehmt Ihr mich trotzdem auf?
Soweit Deine Methoden "seriös" sind und zu den freien Gesundheitsberufen gehören, nehmen wir Dich gerne auf und ergänzen auch Deine Methoden in der Übersicht. Falls Du unsicher bist, ob Deine Methoden im freien Gesundheitsberuf zulässig sind, frage uns gerne. - Ich höre immer wieder, dass man "niemanden anfassen darf", wenn man kein Heilpraktiker ist. Kann das stimmen?
Wenn das stimmen würde, gäbe es weder den DBFG e.V. noch die freien Gesundheitsberufe. Auch viele andere Berufe wären dann nicht mehr durchführbar, inkl. der Kosmetik/erin.
Dieses Thema ist im Heilpraktikergesetz eindeutig geregelt: eine Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde (als Heilpraktiker) braucht man dann, wenn die praktizierten Methoden ZUM ZWECKE der Diagnose (hier: dem "Feststellen"), Linderung oder Heilung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden ausgeübt werden sollen. Dienen die Methoden jedoch der Entspannung, dem Wohlbefinden oder der Persönlichkeitsentwicklung, ist die Tätigkeit zumeist erlaubnisfrei. Sie zählt dann zu den freien Gesundheitsberufen. Welche Zusammenhänge hier jeweils beachtet werden müssen, darüber informieren wir unsere Mitglieder ausführlich. - Macht die Mitgliedschaft auch für mich als Heilpraktiker Sinn?
Für die Tätigkeit der Heilpraktiker sind die Heilpraktikerverbände prädestiniert. Wenn Sie jedoch in anderen Bereichen tätig sind oder werden wollen, wie z.B. dem betrieblichen Gesundheitsmanagement oder dem Unterrichten gesundheitsfördernder Methoden, sind Sie damit in einem freien Gesundheitsberuf tätig, der nicht vom Heilpraktikergesetz abgedeckt ist.
Sollten Sie ausschließlich nicht-medizinische Methoden praktizieren wie Geistiges Heilen oder Entspannungsmassagen, kann es sinnvoll sein, ganz offiziell in den freien Gesundheitsberuf zu wechseln. Der Gesetzgeber teilt die verschiedenen Ausrichtungen der Heilpraktikertätigkeit genau auf, so dass Sie - wenn das auf Sie zutreffen sollte - als so genannter "neuer" Heilpraktiker eingestuft werden. Diese Tätigkeit ist ebenfalls nicht bzw. nur ansatzweise vom Heilpraktikergesetz abgedeckt, so dass Sie im Grunde einen freien Gesundheitsberuf praktizieren. In diesem Fall nehmen wir Sie gerne auf!
- Ich bin noch in einem anderen Verband Mitglied. Kann ich zusätzlich auch bei Euch Mitglied werden?
Gerne! Da wir umfangreiche Beratungsleistungen erbringen, kommen viele Mitglieder zu uns, die auch bei anderen Verbänden organisiert sind. Jeder Verband hat da andere Schwerpunkte. - Ich bin Seminarleiter, habe aber keine Schule. Kann ich mich trotzdem als > Schulmitglied < anmelden und beraten lassen?
Gerne! Wenn Sie sich spezielle Beratung für Ihre Tätigkeit als Seminarleiter wünschen, können Sie sich für die Schulmitgliedschaft registrieren oder als bestehendes Mitglied "upgraden" lassen. - Ich möchte bei Euch Mitglied werden, habe aber vorab schon eine Frage. Bekomme ich darauf eine Antwort?
Wenn die Frage der Vorbereitung dient, gerne. Manche möchten z.B. wissen, ob wir überhaupt für ihren Beruf zuständig sind oder ob die favorisierte Methode auch tatsächlich zu den freien Gesundheitsberufen zählt.
Konkrete Fragen zur praktischen Umsetzung, wie die Anmeldung bei Behörden, Formulierung einer Methode und den Einsatz von Klientenaufklärungsbögen sind allerdings unseren Mitgliedern vorbehalten. Da wir unsere Mitglieder bereits in der Lernphase aktiv unterstützen, freuen wir uns deshalb, wenn wir Sie bald in unserem Kreis begrüßen können!
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