Das neue Widerrufsrecht, speziell für uns Dienstleister
Seit dem 13.6.2014 gilt ein neues Widerrufsrecht, das Vorgaben des EU-Rechtes auf deutsches Recht umgesetzt hat. Es gilt für Geschäftabschlüsse, deren Vertragsabschluss über das Internet oder andere Fernkommunikationswege getätigt wird, wie z.B. per Telefon oder Brief. Es betrifft den Warenhandel genauso wie den Abschluss von Dienstleistungsverträgen. In sofern sind wir alle betroffen, die Beratungen, Anwendungen oder Seminare im Internet bewerben und dann per Internet, Telefon o.ä. Terminbuchungen annehmen. Ob die Dienstleistung dann persönlich, online oder per Webinar stattfindet, ist dabei unerheblich.
Ein Vertrag besteht bereits dann, wenn man sich fernmündlich auf einen Termin geeinigt hat. Der Kunde oder Klient muss nun erfahren, innerhalb welcher Zeit und auf welche Weise er von dieser Vereinbarung zurücktreten kann.
Dabei bezieht sich der Widerruf auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auch einem individuellen Vertrag. Die Widerrufsbelehrung kann auch Teil der AGB oder des Vertrages sein. Wichtig ist nur, dass diese Bedingungen vor Vertragsabschluss bekannt sind. Sie müssen also im Internet deutlich sichtbar sein. Dabei ist es allerdings keine Pflicht, AGBs zu haben, eine Widerrufsbelehrung muss jedoch sein!
Für wen die gesetzlichen Textvorgaben inhaltlich nicht zutreffen, der kann individuelle Vereinbarungen treffen. Dies erfordert jedoch eine bestimmte Form.
Unseren Mitgliedern stellen wir einen Muster-Widerrufstext für Beratungen und Seminare zur Verfügung und informieren über die Möglichkeiten der so genannten Individualvereinbarung.
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